- Ziehungsrechte
- Ziehungsrechte,englisch Drawing-Rights ['drɔːɪȖ 'raɪts], den Mitgliedländern des Internationalen Währungsfonds (IWF) zustehende Rechte, sich bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten benötigte Fremdwährungen (Devisen) beim IWF zu beschaffen. Diese Form der Kreditgewährung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zentralbank des betreffenden Landes beim IWF die benötigten Devisen gegen eigene Währung ankauft (»Ziehungen auf den IWF«). Der Umfang der Ziehungsrechte orientiert sich zum einen am Kapitalanteil (Quote) eines Mitgliedlandes am IWF (Reservetranche) und zum anderen an den Zugriffsmöglichkeiten auf verschiedenen Kreditfazilitäten des Fonds (Kredittranchen), für die dieser eigene Mittel zur Verfügung hat oder für deren Refinanzierung er seinerseits Kredite aufnehmen muss. Keine Kreditgewährung des IWF sind die Sonderziehungsrechte.
Universal-Lexikon. 2012.